Italien

Erasmus-Koordinatorin für Milano und Roma

Monica Scholz-Zappa

Erasmus-Koordinatorin für Pisa, Siena und Padova

Roberta Milani-Eder

Sprechstunden: Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage des Romanischen Seminars unter Personal und „MitarbeiterInnen“.


Bewerbungsverfahren

  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen mit Begründung des Studienvorhabens
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Liste der erworbenen Scheine (für alle Fächer mit Titel der Veranstaltung, Dozent/in und Note, z. B. Leistungsübersicht)
  • Abgabe bis zum 1. Februar 2023

Informationen zum Ablauf

1. Vor der Abreise

Erasmus-Bewerbungsbogen

Auf der Vorderseite müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben, ein Passfoto einkleben, sowie drei Präferenzen für Ihren gewünschten Studienort eintragen. Zusätzlich ist ein Motivationsschreiben auszufüllen (zweite Seite des Bewerbungsbogens), in dem Sie (auf Deutsch) darlegen sollen, weshalb Sie sich für Ihre Erstwahl entschieden haben. Zu Ihrer zweiten und dritten Wahl müssen Sie nichts schreiben. Gute Argumente für einen Studienort sind z.B. spezielle Fächerkombinationen, Studiengänge, Schwerpunkte in der Lehre, etc. Den Erasmus-Bewerbungsbogen geben Sie zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf und einem Ausdruck der Leistungsübersicht des Prüfungsamtes in unserer Sprechstunde ab. Spätestens drei Wochen nach dem festgelegten Abgabetermin werden Sie per Email über den Erfolg Ihrer Bewerbung und Ihren Studienort informiert.

Online-Registrierung

Das EU-Büro sendet Ihnen per E-Mail einen Link zur elektronischen Registrierung und eine Anleitung dazu. Die Registrierung besteht aus einem Online-Formular, welches Sie ausfüllen, ausdrucken und im Anschluss unterschrieben Ihrem Fachkoordinator zur Prüfung und Gegenzeichnung zukommen lassen müssen.

Grant Agreement

Vom EU-Büro erhalten Sie ein Grant Agreement, das Sie unterschreiben müssen. Dieses enthält die Verpflichtungen, die Sie eingehen und die Leistungen, die Sie dafür erhalten.

Erste Fassung des Learning Agreements

Jeder ERASMUS-Student muss vor Antritt des Auslandsstudiums ein Learning Agreement Before Mobility ausfüllen, in dem er sich einen Stundenplan für seinen Aufenthalt zusammenstellt. Sie müssen Kurse im Umfang von 30 ECTS-Punkten auswählen. Zum Ausfüllen des Learning Agreements beachten Sie bitte den "Leitfaden zum Learning Agreement".

Das Learning Agreement Before Mobility muss mit den drei erforderlichen Unterschriften bei Ihrem Fachkoordinator und dem EU-Büro der Universität Freiburg eingereicht werden.

2. In Italien:

Endgültige Fassung des Learning Agreements

Tragen Sie die Änderungen auf der dafür vorgesehenen Fassung Learning Agreement During Mobility ein. Diese muss wie das Learning Agreement Before Mobility in Absprache mit Ihrem Freiburger Fachkoordinator und der Gasthochschule ausgefüllt und mit den drei erforderlichen Unterschriften beim Fachkoordinator und dem EU-Büro eingereicht werden.

Learning Agreement After Mobility oder auf dem Formular „Nachweis über Erasmus-Aufenthalt im Ausland“ des EU-Büros bescheinigen lassen (mit Anfangs- und Enddatum). Dies ist unerlässlich für die Auszahlung der zweiten Rate durch das Rektorat.

 

Im Transcript of Records (cf. Learning Agreement After Mobility, Table E) werden all Ihre im Ausland erbrachten Leistungen mit ECTS-Punkten und (wenn vorhanden) mit Note eingetragen. Manche Partneruniversitäten verwenden statt des Formulars „Learning Agreement After Mobility“ eigene Formulare zur Ausstellung des Transcripts. Klären Sie vor Ort, bis wann Sie das Transcript von der Uni bekommen und auf welchem Wege. Sie benötigen das Dokument im Original für die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen durch das zuständige Prüfungsamt.

3. Nach dem Aufenthalt:

Learning Agreement After Mobility 

Eine Kopie des Dokuments muss beim Fachkoordinator und beim EU-Büro eingereicht werden.

Erfahrungsbericht

Ihre Erfahrungen in Italien müssen Sie in zwei unterschiedlichen Versionen schildern: Zum einen erhalten Sie vom EU-Büro per Email einen Vordruck, auf dem Sie bestimmte Aspekte des Aufenthaltes auf einer Skala bewerten sollen. Zum anderen müssen Sie einen frei formulierten ausführlichen Erfahrungsbericht schreiben. Es ist wichtig, dass Sie diese letzten Unterlagen sofort nach der Rückreise bei uns und bei Herrn Eckelt abgeben, sonst kann Ihnen die zweite Erasmus-Rate nicht ausbezahlt werden!

Anerkennung Ihrer Scheine

Anerkennung Ihrer Scheine: Zur Anerkennung Ihrer erbrachten Studienleistungen müssen Sie sich nach dem Aufenthalt an Ihren Studiengangkoordinator wenden, er ist für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen in der Romanistik zuständig.

Anmerkung: Es kann vor, während und nach Ihrem Aufenthalt vorkommen, dass Sie Post direkt vom EU-Büro bekommen und aufgefordert werden, Papiere dorthin zu schicken. Allgemein gilt für Sie, dass Sie, sobald Sie im Ausland sind, alle Unterlagen in zweifacher Version nach Freiburg schicken, einmal an die jeweiligen Fachkoordinatoren der Romanistik und einmal direkt ans EU-Büro an Herrn Eckelt!

Bei Fragen können Sie jederzeit in unsere Sprechstunden kommen!


Interessantes für Studierende aus Deutschland und Italien


Weiterführende Links