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Staatsexamen (Lehramtsstudium nach GymPO)

Hinweis zum Auslaufen des Lehramtsstudiums nach GymPO: Die Wissenschaftliche Prüfung (Erstes Staatsexamen) wird auf Grundlage einer verlängerten Übergangsregelung mit Rücksicht auf Verzögerungen durch die Corona-Pandemie und auf Härtefälle letztmalig im SoSe 2024, bei Fächerverbindungen mit Kunst oder Musik letztmalig im SoSe 2025 abgenommen, darüber hinaus wird es keine Möglichkeit geben, den Studiengang abzuschließen. Näheres hier.

Änderung der internen Anmeldung: Ab sofort erfolgt die interne Voranmeldung durch direkte Kontaktierung der gewünschten Prüfer:innen per e-Mail bis zum 15.03. (Herbsttermin) bzw. 15.09. (Frühjahrstermin); eine Anmeldung über unser internes Anmeldeportal entfällt.


Prüfungsteile

Abgesehen von den vielen studienbegleitenden Prüfungsleistungen über das gesamte Studium hinweg umfasst die eigentliche Examensphase im Lehramtsstudium nach der 'neuen’ Prüfungsordnung von 2009 die Abfassung der Wissenschaftlichen Arbeit (häufig ‚Zulassungsarbeit‘ genannt, was insofern nicht korrekt ist, als die Note der Arbeit in die Examensnote eingerechnet wird und es nicht nur um Zulassung geht) und die Fachprüfungen in den beiden Hauptfächern (zzgl. etwaiger Erweiterungsfächer im Anschluss). Meldet man sich noch im 10. Fachsemester zur Prüfung an, kann man die Prüfungen der beiden Fächer auf zwei aufeinanderfolgende Semester splitten; danach müssen beide Fächer parallel im selben Semester absolviert werden.
In den romanistischen Fächern besteht, wie in den meisten anderen Fächern auch, diese Fachprüfung aus einer mündlichen Prüfung, die unter Hauptfachbedingungen 60 Minuten, unter Beifachbedingungen 45 Minuten dauert.
Typischerweise sieht der zeitliche Ablauf der Examensphase pro Fach folgendermaßen aus:

 

bei Abschluss im Sommersemester:   bei Abschluss im Wintersemester:   Schritt  
(beliebiger Zeitpunkt nach Zwischenprüfung) (beliebiger Zeitpunkt nach Zwischenprüfung)

Anmeldung Wissenschaftliche Arbeit beim Landeslehrerprüfungsamt (Link) und Abfassung der Arbeit innerhalb von 4 Monaten

bis 15.09. des vorherg. Jahres bis 15.03. Kontaktaufnahme mit den gewünschten Prüfer:innen ("Prüfungswunsch-Anzeige")
zwischen 15.09. und 25.10. zwischen 15.03. und 25.04.

Absprache der Themen mit den Prüfer:innen

bis zum 31.10. des vorherg. Jahres
bis zum 30.04. ! Offizielle Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen mit Angabe der Prüfer:innen und Themen beim Landeslehrerprüfungsamt (Link)  
Wintersemester vor der Prüfung Sommersemester vor der Prüfung

Besuch der letzten Lehrveranstaltungen
Erbringen der letzten Studien- und/oder Prüfungsleistungen
optional: Besuch der Examenskolloquien der Prüfer:innen

ca. Anfang April ca. Anfang Oktober

Prüfungstermine werden den Kandidat:innen vom Landeslehrerprüfungsamt per Mail übermittelt

erste Maihälfte (i.d.R. zweite/dritte Vorlesungswoche)
erste Novemberhälfte (i.d.R. zweite/dritte Vorlesungswoche)

mündliches Staatsexamen


Wissenschaftliche Arbeit

Die Wissenschaftliche Arbeit kann in einem der beiden Hauptfächer verfasst werden, nicht jedoch im Erweiterungsfach; bei Fächerverbindungen mit Musik muss die Wissenschaftliche Arbeit im Fach Musik angefertigt werden. Sie vereinbaren mit einer/m Betreuer/in (Professor/in oder prüfungsberechtigter hauptamtlicher Mittelbau) Ihrer Wahl ein Thema und melden dieses per Formblatt (hier) an das Landeslehrerprüfungsamt. Dann läuft die Bearbeitungszeit von 4 Monaten, innerhalb der Sie im Bedarfsfall Unterstützung durch Ihre/n Betreuer/in erhalten können. Es ist sinnvoll, während dieser Zeit möglichst keine arbeitsintensiven wissenschaftlichen Veranstaltungen (etwa Hauptseminare) zu besuchen, sondern sich auf einige wenige Kurse zu beschränken. Sollte es ein von Ihrem/r Betreuer/in durchgeführtes oder zumindest das Fachgebiet Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit betreffendes Examenskolloquium geben, wäre das eine Plattform für die kritische Diskussion der Arbeit und daher in dieser Phase angeraten. Die Wissenschaftliche Arbeit kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im Hauptstudium angefertigt werden; ratsam ist aufgrund des höheren Wissens- und Erfahrungsstandes eine Abfassung in Examensnähe, wenn die Mehrheit der Pflichtveranstaltungen bereits absolviert wurden.

Die Note der Wissenschaftlichen Arbeit macht ca. 9% der Staatsexamens-Endnote aus.

 

Mündliche Prüfung

Der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen liegt in der Regel im Wintersemester zwischen Anfang und Mitte November und im Sommersemester zwischen Anfang und Mitte Mai.

Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach 60 Minuten, im Beifach 45 Minuten. Die mündliche Prüfung erstreckt sich zu etwa einem Drittel (Hauptfach 20 Minuten) auf die zwei gewählten literaturwissenschaftlichen, zu einem Drittel auf die zwei gewählten sprachwissenschaftlichen Spezialgebiete sowie zu einem Drittel auf einen Überblick im Sinne einer Gesamtschau des Prüfungsfaches (Überblicks- und Grundlagenwissen). Die Spezialgebiete dürfen nicht das Gebiet der wissenschaftlichen Arbeit berühren. Fachdidaktik ist nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung. Über die vereinbarten Prüfungsthemen hinaus wird ein Überblick über das Fach erwartet; hierzu gehören auch Kenntnisse der Literatur des betreffenden Sprachgebiets, wie sie durch die Lektürelisten vorgegeben wird.

Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird direkt im Anschluss verkündet und bei Bedarf erläutert. Die mündliche Prüfung macht im Hauptfach ca. 15% der Gesamtnote des Staatsexamens aus.

Mögliche Prüfer:innen sind die Professor:innen des Romanischen Seminars, also derzeit
in der Sprachwissenschaft: Prof. Jacob, Prof. Marzo, Prof. Pfänder
in der Literaturwissenschaft: Prof. Gelz

Details zu den fachspezifischen Anforderungen des Staatsexamens in den einzelnen Fächern finden Sie in der GymPO in Anlage A (direkter Link hier).

Beachten Sie auch die einschlägige Infoseite sowie die FAQ der School of Education FACE.

 

Ansprechpartner für weitere Fragen

Studiengangkoordinator Lehramt:
Dr. Frank Reiser
email: frank.reiser@romanistik.uni-freiburg.de
Sprechstunde: Fr 10.15 Uhr, Raum 1480